UV-Schutzverordnung
Ohne die UV-Schutzverordnung geht es nicht. Finden Sie hier alles Wissenswerte zur UVSV.
Sonnen mit Maß und Vernunft
Verbraucherinformationen für Kundinnen und Kunden im Sonnenstudio
Der Gesetzgeber hat mit der UV-Schutzverordnung ein Regelwerk geschaffen, das vor den schädlichen Wirkungen von künstlicher UV-Strahlung schützt. Alle Informationen zum richtigen Umgang mit der künstlichen Sonne finden Sie nebenstehend im Video sowie nachfolgend sowie zum Download.
Wichtige Informationen
- Verbot: Die Benutzung von Solarien ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
- Benutzerhinweise: Empfehlungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes
- Kundeninformationen: Wann ist vom Besuch eines Solariums abzuraten?
- Hauttypen: Welcher Hauttyp verträgt wieviel Sonne
- Hauttypenbestimmung: Bestimmen Sie den Hauttyp
- Sonne ist Leben: Informationsbroschüre für Sonnenstudiobesucher – die Informationen des Gesetzgebers finden Sie auf 10 und 11!
Solariengesetz und Solarienverordnung
- Das Solariengesetz (NiSG)
- Die Solarienverordnung (UVSV)
Vollzug der UV-Schutzverordnung:
Der Vollzug der UVSV und die damit verbundenen Kontrollen obliegen den einzelnen Bundesländern. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finden Sie die zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland.
Die UVSV-Fachkraft – ohne sie kein Betrieb von Solarien
Die UVSV verbietet den gewerblichen Betrieb eines Solariums ohne qualifiziertes Personal.
Für die Durchführung der notwendigen Qualifikation hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) drei Akademien zugelassen. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten rund um das Thema UVSV-Fachkraft.